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| spielwelt:geographie:feldtland [06.09.2026 17:05] – Voigt | spielwelt:geographie:feldtland [06.09.2026 17:07] (aktuell) – Voigt |
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| ^ Fläche: | ~ 32.000 Passagen² (360 Passagen N–S / 230 Passagen O–W) | | ^ Fläche: | ~ 32.000 Passagen² (360 Passagen N–S / 230 Passagen O–W) | |
| ^ Regierungsform: | Kronsozialismus unter Großkönig Bran III | | ^ Regierungsform: | Kronsozialismus unter Großkönig Bran III | |
| ^ Wichtige Orte: | Ghale (Thronstadt) \\ Märkteburg \\ Helgafels \\ Kesselheim \\ Bierra (Stadt) \\ Galing (Dorf) \\ Tet (Festung) | | ^ Wichtige Orte: | Ghale (Thronstadt, ~ 900.000) \\ Märkteburg (Stadt, ~ 300.000) \\ Kesselheim (Stadt, ~ 120.000) \\ Bierra (Stadt, ~ 80.000) \\ Helgafels (Klosterstadt, ~ 30.000) \\ Galing (Dorf, ~ 3000) \\ Tet (Festung) | |
| | ^ Landschaft: | fruchtbares Grasland entlang der Ufer des Oost mit sanften Hügeln, an den Rändern auch Nadelwald | |
| | ^ Klima: | kalte Winter und milde Sommer | |
| | ^ Sprachen: | Feldtisch | |
| | ^ Kulturen: | | |
| | ^ Religionen: | Ghen (alter Ritus), Soristen | |
| | ^ Wirtschaft: | Wolle, Käse, Getreide, Vieh (Schafe, Kühe) | |
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| **Alles gehört der Krone.** So lautet der eiserne Grundsatz Feldtlands. Land, Minen, Werkstätten, Schiffswerften und Fabrikhallen sind niemals Eigentum eines Einzelnen, sondern stehen als Kronlehen unter der alleinigen Hoheit des Königs. Wer eine Schmiede führt, einen Acker bestellt oder eine Schankstube betreibt, tut dies nur mit einer von der Krone auf Widerruf gewährten Lizenz, nie erblich, stets im Namen des Königs. Münzen und Waren des täglichen Lebens hingegen bleiben, was in der Hand liegt. Ein Handwerker darf seinen Lohn behalten und ausgeben, doch nie in eigenen Grund und Boden investieren, denn zu kaufen gibt es davon nichts. So bleibt jeder Feldte, und sei er noch so wohlhabend, zeit seines Lebens Pächter der Krone. | **Alles gehört der Krone.** So lautet der eiserne Grundsatz Feldtlands. Land, Minen, Werkstätten, Schiffswerften und Fabrikhallen sind niemals Eigentum eines Einzelnen, sondern stehen als Kronlehen unter der alleinigen Hoheit des Königs. Wer eine Schmiede führt, einen Acker bestellt oder eine Schankstube betreibt, tut dies nur mit einer von der Krone auf Widerruf gewährten Lizenz, nie erblich, stets im Namen des Königs. Münzen und Waren des täglichen Lebens hingegen bleiben, was in der Hand liegt. Ein Handwerker darf seinen Lohn behalten und ausgeben, doch nie in eigenen Grund und Boden investieren, denn zu kaufen gibt es davon nichts. So bleibt jeder Feldte, und sei er noch so wohlhabend, zeit seines Lebens Pächter der Krone. |