spielwelt:widrigkeiten_widersacher:kreaturenregeln

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 Wer selbst gerade an der Furchtprobe gescheitert ist, kann niemanden auffangen. Wer selbst gerade an der Furchtprobe gescheitert ist, kann niemanden auffangen.
  
-==== Abgebrüht [optionale Regel] ==== 
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-Wer bestimmte Kreaturen oft genug gesehen hat, fürchtet sie weniger. Die Fähigkeit //Abgebrüht// senkt den Furchtgrad aller Kreaturen einer Art um I. Sinkt er dadurch auf 0, entfällt die Furchtprobe. 
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-Jede Art kann nur einmal erworben werden. Die Arten sind bewusst breit gefasst: 
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-^ Art              ^ Beispiele ^ 
-| Wildtiere        | Wölfe, Hunde, Raubkatzen, Bären, Ratten, Ungeziefer | 
-| Humanoide        | Menschen und alle anderen Abstammungen, Oger, Grinder, Fischmenschen | 
-| Bestien          | vom Staub verzerrte oder übergroße Geschöpfe: Trolle, Riesenkröten, Höhlenratten | 
-| Untote           | Ghule, Wiedergänger, belebte Tote | 
-| Teufel & Dämonen | alles, was aus jenseitigen Sphären stammt | 
- 
-Jede Kreatur gehört genau einer Art an; sie ist in ihrem Eintrag angegeben. Im Zweifel hat die unheimlichere Art Vorrang: Ein Ghul mag menschlich aussehen, er ist ein Untoter. 
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-**Erwerb.** Manche [[spielwelt:archetypen:start|Archetypen]] beginnen mit //Abgebrüht//, etwa der Wildnisläufer mit //Abgebrüht (Wildtiere)// und der Kämpfer mit //Abgebrüht (Humanoide)//. Untote sowie Teufel & Dämonen sind bei Spielbeginn nicht wählbar. Weitere Arten können im Spiel erworben werden (//Kosten folgen//). 
  
 ==== Beispiele ==== ==== Beispiele ====
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  • von Voigt