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Soziale Stände

Innerhalb der Kulturen der Nistril und vieler anderer sind fünf Stände klar voneinander zu unterscheiden.

Geächtete sind von der Gesellschaft ausgeschlossen. Sie waren entweder einst Teil von ihr und haben schwere Verbrechen begangen, oder gehören – Sors Gesetzen entsprechend – minderen Rasse an. Sie sind verdammt ein Leben, unsichtbar von der Gesellschaft zu fristen. Sie ziehen umher, halten sich verborgen, stehlen und rauben. Werden sie aufgegriffen, dürfen sie auf der Stelle gerichtet werden. Wer einen Geächteten unterstützt wird selbst geächtet.

Sie besitzen nichts, nicht einmal sich selbst. Was sie bei sich tragen, gilt formal als Eigentum ihres Herrn und kann ihnen jederzeit ohne Begründung entzogen werden.

Frei. Freie haben das Recht auf Besitz. Sie sind das Rückgrat der Gesellschaft und machen ihren größten Teil aus.

Bürger. Träger von Bürgerrechten — Zunftmeister, Kaufleute, Kleriker und alle etablierten Stadtbewohner. Die Oberschicht der Städte, mit gesichertem Auskommen und rechtlichem Schutz.

Adel. Geburtsadel und hoher Klerus. Landbesitz, Titel und politischer Einfluss.

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  • Zuletzt geändert: 12.08.2026 08:44
  • von Voigt