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Amtsbericht: Der Vorfall am Süllmoor
Abschrift aus dem Amtsregister zu Arkanar. Die Akte wurde nach dem zweiten Nachtrag geschlossen und dem Archiv der Sorkirche übergeben. Die Abschrift ist unvollständig; mindestens ein Blatt fehlt.
AMTSREGISTER ARKANAR — VORGANG 217/33
Betreff: Vermisstenfall Handelszug Osswin; Bergung; Verlustfeststellung
Aufgenommen am zwölften Tag des Mart, im Jahre 33 nach Bazz durch Linnher Reubenschild, Inspektor der Wegeaufsicht Arkanars.
Vorzulegen: dem Rat zu Arkanar sowie der Priorin der Sorkiche Arkanars
I. Vorgang
Am fünften Tag des Mart wurde der Handelszug des Kaufmanns Delbert Osswin, bestehend aus vier Fuhrwerken nebst Zugtieren und einer Begleitmannschaft von elf Personen, in Arkanar erwartet und traf nicht ein. Nach Aussage des Wirtes zu Nieder-Süll hatte der Wagenzug die dortige Herberge am dritten Tag vor der Abendglocke verlassen, mit dem erklärten Ziel, die Wegkreuzung noch vor Einbruch der Dunkelheit zu erreichen. Nach eigener Aussage hat der Wirt dringlich von der Weiterfahrt abgeraten. Es wird vermerkt, dass der Kaufmann Osswin sich über diesen Rat hinweggesetzt hat. Der Zug ist vom Weg abgekommen. Wie es dazu kam, ließ sich nicht ermitteln.
II. Suche und Auffindung
Der Berichterstatter hat am achten Tag eine aus neunzehn Personen bestehende Freiwilligenmannschaft zusammengestellt, darunter sieben Schäfer der umliegenden Weiden, welche die Wege am Rande des Süllmoores kennen und einen ebenfalls ortkundigen Jäger. Am dritten Tag der Suche wurden Spuren am Rand des Moores ausgemacht. Das erste Fuhrwerk wurde nach kurzer Suche mit gebrochener Achse gefunden. Es stand ordentlich am Wegrand, wies weder Kampf- noch Blutspuren auf. Die weiteren Fuhrwerke wurden eine Passage weiter halb im Moor versunken gefunden. Alle drei in erheblichem Maße beschädigt. Zahlreiche Splitterungen am Holz, sowie ausgedehnte Blutspuren wurden festgestellt. Ebenso fanden sich Veränderungen am umliegenden Bewuchs, die der Berichterstatter nicht erklären kann und daher nicht weiter beschreibt. Es wurden zahlreiche Kadaver der Zugtiere aufgefunden, sämtlich in gleicher Weise zerteilt wie die Fuhrwerke. Wie viele ursprünglich acht Auer es waren, vermochte selbst der begleitende Jäger nicht eindeutig zu klären.
Keine der elf Personen der Begleitmannschaft wurde aufgefunden, weder lebend noch verstorben. Aufgrund des zunehmenden Nebels und der fortgeschritten Tagesstunde, wurde vom Berichterstatter erwogen, die Suche abzubrechen, was bei der Suchmannschaft auf Zustimmung stieß.
III. Bergung
Unmittelbar vor Abbruch der Suche vernahm der Schäfer Wetzel Kargs aus Nieder-Süll ein Wimmern aus dem Moor, in Richtung der dichteren Finsternis. Das Geräusch wurde durch weitere Anwesende bestätigt. Kargs erklärte sich bereit, an einem Seil gesichert, in die Finsternis einzutreten, um dem Geräusch nachzugehen. Der Berichterstatter hält fest, dass dies auf Kargs eigenen Entschluss erfolgte. Über die Dauer der folgenden Ereignisse liegen Abweichende Angaben vor. Der Berichterstatter schätzt sie auf weniger als eine Viertelstunde, wohingegen drei der Anwesendes unabhängig voneinander angaben, es sei erheblich länger gewesen. Während bereits seit einiger Zeit Schreie von Kargs zu hören war, ruckte das Seil. Man zog Kargs zurück, der während des gesamten Vorgangs nicht aufhörte zu schreien. Bei seinem Austritt war er nicht ansprechbar und erst eine Ohrfeige beendete das Schreien. Er hielt eine junge Frau umklammert, unterkühlt und unbekleidet. Sie lebte.
IV. Verbleib der Betroffenen
Kargs und die Junge Frau wurden nach Arkanar in das Hospital der Reriten übergeben, wo Kargs binnen zweier Tage die Sprache wiedererlangt. Er konnte keine verwertbare Aussage zu dem machen, was er in der Finsternis erlebt hat. Der Berichterstatter hat auf weitere Befragung verzichtet. Die geborgene junge Frau wurde als Alwine Tessers ter Osswin identifiziert, siebzehn Jahre und Küchenmagd im Dienste des Kaufmanns Osswin. Sie ist die einzige Überlebende des Zuges.
Es wird ausdrücklich vermerkt, dass die Genannte keinerlei Verletzungen aufwies. Mehrfache Untersuchungen haben dies bestätigt. Sie erinnert sich nicht an die Geschehnisse. Ihre Erinnerungen setzen erst im Hospital wieder ein. Ferner wurde bei der Untersuchung festgestellt, dass die Genannte schwanger ist.
V. Beurteilung des Berichterstatters
Der Berichterstatter sieht sich außerstande, den Hergang zu erklären, und enthält sich einer Vermutung.
Dass ein Mensch drei Tage in der Finsternis zubringt und unverletzt daraus hervorgeht, ist nach aller Erfahrung nicht möglich. Der Berichterstatter erblickt darin das Wirken Sors und empfiehlt, es als solches als Wunder in die Register einzutragen.
Der Schäfer Wetzel Kargs hat sich verdient gemacht. Es wird beantragt, ihm die Aufwandsentschädigung der Wegeaufsicht auszuzahlen und ihn dem Rat zu Arkanar zur Auszeichnung vorzuschlagen.
Die elf Vermissten sind für tot zu erklären.
gez. Linnher Reubenschild, Inspektor der Wegeaufsicht
Nachtrag I
aufgenommen am neunten Tag Avril
Zu Vorgang 217/33 ist folgendes nachzutragen: Die Schwangerschaft der Alwine Tessers ter Osswin schreitet in einem Maße voran, das die Reriten als nicht regelgerecht bezeichnen. Nach ihrer Schätzung liegt der äußere Befund um etwa das Dreifache vor dem, was der verstrichenen Zeit entspräche. Dies zusammen mit der Tatsche, dass die Genannte kaum schläft und die Nahrung verweigert, gibt Anlass zu Erörterungen in der Gemeinde. Sie klagt weiterhin über starke Schmerzen und äußert, sie höre etwas. Auf Nachfrage konnte sie nicht angeben, was. Der Prior der Gemeinde hat von der Sache Kenntnis genommen und ist zweimal im Hospital vorstellig geworden. Der Berichterstatter war bei diesen Besuchen nicht zugegen.
Die für den Schäfer Kargs beantragte Auszeichnung ist bis auf weiteres zurückgestellt worden. Ein Grund wurde dem Berichterstatter nicht mitgeteilt.
gez. L. Reubenschild
Nachtrag II
aufgenommen am zweiten Tag des Maien
Die Niederkunft erfolgte in der Nacht. Sie dauerte von der Abendglocke bis in die Frühstunden. Ein Arzt und zwei Hebammen waren zugegen, ferner der Prior der Gemeinde. Die Mutter hat überlebt. Das Kind war nicht regelgerecht gebildet. Der Berichterstatter hat das Kind nicht in Augenschein genommen und wird dies nicht nachholen. Die anwesende Hebamme Grete Wollmars hat den Dienst noch in derselben Nacht niedergelegt und Arkanar verlassen.
Der Prior hat die weitere Behandlung des Vorgangs an sich gezogen. Er hat angeordnet, dass hierzu keine Eintragung in das Amtsregister erfolgt. Der Berichterstatter kommt dieser Anordnung nach und vermerkt lediglich, dass sie ergangen ist. Über den Verbleib des Kindes ist dem Berichterstatter nichts bekannt.
gez. L. Reubenschild
Randvermerk, fremde Hand, andere Tinte:
Vorgang geprüft. Der Eintrag über das Wirken Sors bleibt bestehen; die Errettung der Tessers ist als Gnadenzeichen zu führen. Die Nachträge I und II sind für die Registerabschrift nicht zu berücksichtigen.
Der Schäfer Karg ist zur Vorsprache geladen. Er ist nicht erschienen und in Nieder-Süll nicht mehr angetroffen worden.
Akte geschlossen.
— Prior C. A., im Soren des Jahres 33 n. B.